Zur besseren Verständlichkeit hat der Stiftungsrat eine Präzisierung der Förderschwerpunkte erarbeitet (vgl. Link im Kasten rechts). Zudem kommen folgende Förderprinzipien zur Anwendung:
Die Humanitäre Stiftung priorisiert Vorhaben, welche bewährte Ansätze multiplizieren, skalieren oder ausrollen (Förderprinzip A). Ebenfalls priorisiert werden Vorhaben, welche kollaborativ durch mehrere Akteure entwickelt und realisiert werden (Förderprinzip B).
Die Vergaberichtlinien konkretisieren die Bedingungen und Kriterien für die Vergabungen der Stiftung (vgl. Link im Kasten rechts).
Die jährlichen Vergabungen entsprechen grundsätzlich dem voraussichtlichen, jährlichen direkten Nettoertrag der Humanitären Stiftung. Als Vergabungen werden direkte Auszahlungen und/oder Rückstellungen für bewilligte Finanzierungen verstanden.
Bestehende Projekte werden nur unterstützt, wenn sie nicht durch Spenden, Beiträge oder Vergabungen finanziert werden können, für die Erreichung der Ziele des SRK aber wichtig sind. Beiträge zur Aufrechterhaltung bestehender Infrastrukturen, an allgemeine Betriebskosten und an Defizite werden grundsätzlich nicht ausgerichtet.
Der Stiftungsrat der Humanitären Stiftung SRK entscheidet über die Gesuche endgültig. Ablehnende Entscheide werden kurz begründet.
Die Anträge und alle relevanten Dokumente wie Projektbeschrieb, Zwischenbericht und Schlussbericht sind auf Deutsch, Französisch oder Englisch einzureichen. Dabei ist eine elektronische Übersetzung (z.B. deepl.com) ausreichend.